Chorbewerb 2026 - Ausschreibung/Bedindungen - Chorwettbewerb Spittal an der Drau

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Chorbewerb 2026 - Ausschreibung/Bedindungen

Aktuell
60. Internationaler Chorwettbewerb 2026
 

 
An die Freunde der Chormusik!
 

Wir erlauben uns, Ihnen hiermit die Ausschreibung für den 60. Internationalen Chorwettbewerb 2026 im Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich, zu überreichen und Sie zur Teilnahme herzlich einzuladen.
 
Die Träger dieser Veranstaltung sind:
 
·        Amt der Kärntner Landesregierung
 
·        Österreichischer Rundfunk · Studio Kärnten
 
·        Kulturabteilung der Stadtgemeinde Spittal
 
·        Singkreis Porcia, Spittal an der Drau
 
 

Die Veranstalter sind:
 
Stadtgemeinde Spittal an der Drau
 
Abteilung 7 – Kultur & Stadtmarketing
 
9800 Spittal an der Drau, Burgplatz 1
 
Telefon: +43 (0) 47 62 / 56 50-221
 
E-Mail: info@chorbewerb-spittal.at
 
 
Der Singkreis Porcia, Spittal an der Drau
 
Leitung: Bernhard Wolfsgruber
 

 
Künstlerischer Leiter:
 
Bernhard Wolfsgruber
 
 

Zeit und Ort des Chorwettbewerbes
 
 
Donnerstag, 9. bis Sonntag, 12. Juli 2026
 
Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich
 
Der Chorwettbewerb wird in zwei Kategorien durchgeführt:
 
  • ·         Kategorie A – Kunstlied (Gehobene Chorliteratur) (mit Günther-Mittergradnegger-Preis)
  • ·         Kategorie B – Volkslied
   
 

Ablauf des Chorwettbewerbes
 
 
Donnerstag, 9. Juli 2026
 
 
  • 20.30 Uhr:         Eröffnungskonzert des Singkreises Porcia (Schloss Porcia)
 
 
Freitag, 10. Juli 2026
 
 
  • 09:30 Uhr:         Fototermin für die Chorleiter Schlosshof Porcia
  • 09:45 Uhr:         Chorleiterbesprechung im Porciazimmer (Schloss Porcia, 1. Stock)
  • Ab 10:45 Uhr:    Stellproben im Schlosshof Porcia und Stadtsaal, Lutherstraße (lt. Plan)  
  • 19.00 Uhr:         Bewerb Kategorie B – Volkslied in Landestracht (Schloss Porcia und zeitversetzt ab 19:45 als Wettbewerbskonzert im Stadtsaal
       
 
Samstag, 11. Juli 2026
 
 
  • 9.30 Uhr:           Pflichtliedsingen im Stadtsaal, Bewerb Kategorie A – Kunstlied (Stadtsaal)
  • 19.00 Uhr:         Wahl-Kurzprogramm, Bewerb Kategorie A – Kunstlied (Schloss Porcia und zeitversetzt ab 19:45 als Wettbewerbskonzert im Stadtsaal

Sonntag, 12. Juli 2026

  • ab 09:00 Uhr:     Messgestaltungen in den umliegenden Gemeinden (Teilnahme optional)
  • 11.15 Uhr:         Offenes Singen in Millstatt (in Landestracht)
  • 19.00 Uhr:         Preisverleihung und Konzert der Preisträger (Schloss Porcia)
  • Ab ca. 21:30 Uhr        Abschlussfeier im Stadtsaal
       
         
Die Teilnahme an allen Veranstaltungspunkten ist obligatorisch!
 

Allgemeine Teilnahmebedingungen
 

Fahrtkosten
 
 
Die Kosten der Fahrt nach Spittal an der Drau und zurück sind von den teilnehmenden Chören selbst zu tragen. Zusätzliche Fahrtkosten während des Chorwettbewerbes, die vorher nicht abgesprochen wurden, sind vom Chor selbst zu bezahlen.
 
Eventuell benötigte Visa sind rechtzeitig vom Chor selbst zu beantragen.
 
 

Unterbringung und Verpflegung
 
 
Alle Kosten für Quartier und Verpflegung (ausgenommen Getränke) der Teilnehmer am Chorwettbewerb werden vom Veranstalter getragen (Unkostenbeitrag: siehe unten).
 
Die Einquartierung und Verpflegung der Teilnehmer am Chorwettbewerb erfolgt in Hotels, Gasthöfen, Heimen und Privatzimmern. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern – Einzelzimmer können nur für den Chorleiter und den Busfahrer zur Verfügung gestellt werden.
 
Die Einquartierung und Verpflegung beginnt mit dem Abendessen am Donnerstag, den 9. Juli und endet mit dem Frühstück am Montag, den 13. Juli 2026
 
Eine Verlängerung des Aufenthaltes in Spittal an der Drau auf eigene Kosten ist bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.
 
Teilnehmer am Chorwettbewerb
 
 
Als Teilnehmer am Chorwettbewerb mit freiem Quartier und freier Verpflegung zum Unkostenbeitrag von € 50,- pro Person gelten:
 
  • ·         Die aktiven Chorsängerinnen und -sänger (max. 45 Personen)
  • ·         Chorleiter und offizielle Begleitpersonen (z.B.: Vorstand, Betreuer, Dolmetscher) (maximal 3 Personen)
  • ·         Busfahrer (maximal 2 Personen)
  • ·         In Summe also maximal 50 Personen
       
Die Mitnahme eines gut Deutsch oder Englisch sprechenden Dolmetschers ist erwünscht.
 
Unterkunft und Vollverpflegung (von Donnerstag bis Montag) wird seitens der Stadtgemeinde Spittal an der Drau für die oben angeführten 50 maximal teilnehmenden Personen zum Unkostenbeitrag von € 50,- pro Person gestellt. Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich den oben definierten Personenkreis betrifft.
 
Für zusätzliche Offizielle oder Begleitpersonen wird ein Pauschalbetrag für Unterkunft und Verpflegung von € 250,- Euro pro Person verrechnet. Dieser Betrag ist spätestens am Tag nach der Anreise fällig.
 

Betreuung
 
 
Die Chöre werden während des gesamten Chorwettbewerbes von Mitgliedern des Singkreises Porcia persönlich betreut.

 
Preisgelder
 
 
Kategorie A – Kunstlied  
 
·         1. Preis: Euro 1.500,–
 
·         2. Preis: Euro 900,–
 
·         3. Preis: Euro 600,–
 
Günther-Mittergradnegger-Preis  für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes: Euro 1.000,-
 
Kategorie B – Volkslied  
 
·         1. Preis: Euro 1.000,–
 
·         2. Preis: Euro 700,–
 
·         3. Preis: Euro 500,–
 
Zuerkennung der Preise:
 
Die Preise werden von einer Jury zuerkannt, die sich aus international anerkannten Chorfachleuten zusammensetzt. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.
 

Anmeldung
 
 
Die Anmeldung für die Teilnahme am Chorwettbewerb 2026 muss bis spätestens 31. Januar 2026 (Einlangen im Kulturamt Spittal an der Drau) schriftlich mittels Formular erfolgen.
 
 
Die vollständig ausgefüllte Anmeldung hat neben den ausgewählten Liedbeiträgen besonders zu enthalten:
 
·         ein kurzer Bericht über die Entstehung des Chores und sein bisheriges Wirken (mit beiliegendem Formular);
 
Beigefügt muss
 
·         ein digitales Foto des Chores in druckfähiger Auflösung, das nicht älter als ein Jahr ist. – (Übertragung des uneingeschränkten Nutzungsrechtes für den Veranstalter)
 
werden.
 
Bitte keine Tonträger übermitteln!

 
Von den bei der Anmeldung angegebenen Werken darf pro Kategorie nachträglich nur ein Stück geändert werden. (Deadline hierfür ist der 1. Juni 2026)
 
Die Anmeldung ist idealerweise digital nach Ausfüllung des Onlineformulares (LINK) zu übermitteln. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung ausgedruckt an folgende Adresse gesendet werden:
 
Stadtgemeinde Spittal an der Drau
 
Abteilung 7 – Kultur & Stadtmarketing
 
Burgplatz 1
 
A-9800 Spittal an der Drau
 
Austria

 
 
Teilnahme
 
 
Teilnahmeberechtigt sind nur gemischte Chöre. (SATB)
 
·         Der Chor darf nicht mehr als 45, muss jedoch mindestens 16 SängerInnen haben.
 
·         Der Chor darf nur aus Amateuren bestehen (Dirigent bzw. Dirigentin ausgenommen).
 
·         Die Chöre müssen in beiden Kategorien (A und B) antreten.
 
·         Die Auswahl für die Teilnahme der angemeldeten Chöre erfolgt durch eine Jury.
 
 
Bedingungen für den Bewerb Kategorie A – Kunstlied / Pflichtlied
 
 
Zu singen ist ein Kurzprogramm nach eigener Wahl, mit 10 Minuten reiner Singzeit. Diese Richtzeit soll nicht massiv unter- oder überschritten werden.
 
Beim Kurzprogramm ist auch ein anspruchsvolles Jazz- oder Pop-Arrangement erlaubt. Zugelassen sind nur rein vokale Darbietungen ohne Klavier!
 
Dazu kommen zusätzlich die drei Pflichtlieder.

   
·         Thomas Weelkes (1576-1623) - Alleluja, I heard a voice  
 
·         Fanny Hensel (1805 -1847) - Schöne Fremde, aus Gartenliedern Op. 3,
 
·         Javier Busto (*1949) - Auftragswerk – unveröffentlicht
 
    
 
Alle drei Werke sind Pflichtstücke und von jedem teilnehmenden Chor zu singen.
 
Die Noten des Auftragswerkes (Busto) wird mit der Zusage zur Teilnahme Anfang Februar 2026 übersandt, die angeführten Ausgaben der übrigen Werke sind obligatorisch und selbst zu besorgen.
 
Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Werke nach Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik, Stilgefühl und Qualität. Die Jury wird ihr Urteil kurz öffentlich begründen.
 
Zusätzlich wird der „Günther-Mittergradnegger-Preis", als Sonderpreis für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes vergeben.
 
 
Bedingungen für den Bewerb Kategorie B – Volkslied
 
 
Zu singen ist ein Kurzprogramm nach eigener Wahl mit charakteristischen Volksliedern des eigenen Landes, Davon darf ein Lied auch von einer Kleingruppe mit mindestens 4 SängerInnen gesungen werden.
Die Lieder sollten traditionelle Volksliedsätze sein, die die musikalischen Möglichkeiten des Chores zeigen und die Eigenart der lokalen Landeskultur demonstrieren (Auch Einstimmigkeit ist möglich).
 
Komplexe Volksliedbearbeitungen sollen nur einen kleinen Teil des Programmes abbilden.
 
Die Volkslieder müssen auswendig gesungen und dirigiert werden.
 
Bei dieser Kategorie ist die Begleitung mit typischen Instrumenten des Landes möglich (ausgenommen Klavier).
 
Das Kurzprogramm soll 10 Minuten reine Singzeit aufweisen. Diese Richtzeit soll nicht massiv unter- oder überschritten werden.
 
Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Lieder nach Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik und Stilgefühl. Die Jury wird ihr Urteil öffentlich kurz begründen.
 
Für den Volksliedbewerb ist es besonders erwünscht, dass die Chöre in Landes- oder Nationaltrachten auftreten.
 
 
Weitere Programmpunkte
 
 
Für das Preisträgerkonzert (Sonntag) ist ein zusätzliches Lied pro Kategorie vorzubereiten.
 
Beim Singen unter der Linde in Millstatt (am Sonntag um 11:15 Uhr) sollten möglichst Lieder von lockerem Charakter präsentiert werden. Es ist erwünscht, dort Lieder zu singen, die nicht aus dem Kurzprogrammes der Kategorie B stammen.
 
Für die Messgestaltung am Sonntag müssen die Chöre nicht zwingend ausschließlich geistliche Chorliteratur singen, auch Beiträge aus dem übrigen Repertoire sind gewünscht..
 

Unkostenbeitrag
 
 
Bei einer Zusage ist von den teilnehmenden Chören ein Unkostenbeitrag von € 50,- pro begünstigten Teilnehmer (dazu zählen Chorleiter/in, Dolmetscher/in, Busfahrer/in und Sänger/innen bis max. 50 Personen) bis 1. März 2026 zu errichten.
 
Für Personen, die nicht begünstigte Teilnehmer im Sinne der vorigen Ausführungen sind (nicht teilnehmende Begleitpersonen), ist ein Pauschalbeitrag für Unterkunft und Vollverpflegung von € 250,- pro Person zu entrichten. Dieser Betrag ist spätestens am Tag nach der Anreise fällig.
 
Die Kontoverbindung wird nach Zusage zur Teilnahme übermittelt. Bei späterer selbstverschuldeter Absage wird dieser Betrag einbehalten.
 

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