Wir erlauben uns, Ihnen hiermit die Ausschreibung für den 59. Internationalen Chorwettbewerb 2025
im Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich, zu überreichen
und Sie zur Teilnahme herzlich einzuladen.
Die Träger dieser Veranstaltung sind:
·Amt der Kärntner Landesregierung
·Österreichischer Rundfunk · Studio Kärnten
·Kulturabteilung der Stadtgemeinde Spittal
·Singkreis Porcia, Spittal an der Drau
Die Veranstalter
sind:
Stadtgemeinde Spittal an der
Drau
Abteilung 7 – Kultur &
Stadtmarketing
9800 Spittal an der Drau,
Burgplatz 1
Telefon: +43 (0) 47 62 / 56 50-223
E-Mail: info@chorbewerb-spittal.at
Singkreis Porcia, Spittal an
der Drau
Leitung: Bernhard Wolfsgruber
Homepage: http://www.singkreis-porcia.at
Künstlerischer Leiter:
Bernhard Wolfsgruber
Zeit und Ort des
Chorwettbewerbes:
3. bis 6. Juli 2025
Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich
Der Chorwettbewerb wird in zwei Kategorien durchgeführt:
·Kategorie A – Kunstlied (Gehobene Chorliteratur)
(mit Günther-Mittergradnegger-Preis)
·Kategorie B – Volkslied
Ablauf des
Chorwettbewerbes:
Donnerstag, 3. Juli
2025
20.30 Uhr: Eröffnungskonzert des Singkreises Porcia (Schloss
Porcia)
Freitag, 4. Juli 2025
09:00 Uhr: Fototermin für die Chorleiter Schlosshof Porcia
09:15 Uhr: Chorleiterbesprechung im Porciazimmer (Schloss
Porcia, 1. Stock)
Ab 10:15 Uhr Stellproben im Schlosshof Porcia und Stadtsaal,
Lutherstraße (lt. Plan)
19.00 Uhr: Bewerb Kategorie B – Volkslied (Schloss Porcia
und zeitversetzt im Stadtsaal) (in Landestracht)
Samstag, 5. Juli 2025
9.30 Uhr: Pflichtliedsingen im Stadtsaal, Bewerb Kategorie A
– Kunstlied (Stadtsaal)
19.00 Uhr: Wahl-Kurzprogramm, Bewerb Kategorie A – Kunstlied
(Schloss Porcia und zeitversetzt imStadtsaal)
Sonntag, 6. Juli 2025
ab 09:00 Uhr: Messgestaltungen in den umliegenden Gemeinden
(Teilnahme optional)
11.15 Uhr: Offenes Singen in Millstatt (in Landestracht)
19.00 Uhr: Preisverleihung und Konzert der Preisträger
(Schloss Porcia)
Ab ca. 21:30 Uhr Abschlussfeier im Stadtsaal
Die Teilnahme an
allen Veranstaltungspunkten ist obligatorisch!
Preisgelder:
Kategorie A – Kunstlied
·1. Preis: Euro 1.500,–
·2. Preis: Euro 900,–
·3. Preis: Euro 600,–
Günther-Mittergradnegger-Preis für die beste Interpretation eines
zeitgenössischen Werkes: Euro 1.000,-
Kategorie B – Volkslied
·1. Preis: Euro 1.000,–
·2. Preis: Euro 700,–
·3. Preis: Euro 500,–
Zuerkennung der Preise:
Die Preise werden von einer Jury zuerkannt, die sich aus
international anerkannten Chorfachleuten zusammensetzt. Das Urteil der Jury ist
unanfechtbar.
Allgemeine
Teilnahmebedingungen
Fahrtkosten:
Die Kosten der Fahrt nach Spittal an der Drau und zurück
sind von den teilnehmenden Chören selbst zu tragen. Zusätzliche Fahrtkosten
während des Chorwettbewerbes, die vorher nicht abgesprochen wurden, sind vom
Chor selbst zu bezahlen.
Eventuell benötigte Visa sind rechtzeitig vom Chor selbst zu
beantragen.
Unterbringung und
Verpflegung:
Alle Kosten für Quartier und Verpflegung (ausgenommen
Getränke) der Teilnehmer am Chorwettbewerb werden vom Veranstalter getragen
(Unkostenbeitrag: siehe unten).
Die Einquartierung und Verpflegung der Teilnehmer am
Chorwettbewerb erfolgt in Hotels, Gasthöfen, Heimen und Privatzimmern. Die
Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern – Einzelzimmer können nur für den
Chorleiter und den Busfahrer zur Verfügung gestellt werden.
Die Einquartierung und Verpflegung beginnt mit dem
Abendessen am Donnerstag, den 3. Juli und endet mit dem Frühstück am Montag,
den 7. Juli 2025
Eine Verlängerung des Aufenthaltes in Spittal an der Drau
auf eigene Kosten ist bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.
Teilnehmer am
Chorwettbewerb
Als Teilnehmer am Chorwettbewerb mit freiem Quartier und
freier Verpflegung zum Unkostenbeitrag von € 50,- pro Person gelten:
·Die aktiven Chorsängerinnen und -sänger inklusive
dem Dirigenten / der Dirigentin (höchstens 45 Personen)
·Offizielle Begleitpersonen, wie Vorstand,
Betreuer, Dolmetscher (maximal 3 Personen)
·Ein oder zwei Busfahrer
·In Summe also maximal 50 Personen
Die Mitnahme eines gut Deutsch oder Englisch sprechenden
Dolmetschers ist erwünscht.
Unterkunft und Vollverpflegung wird seitens der
Stadtgemeinde Spittal an der Drau für die oben angeführten 50 maximal teilnehmenden
Personen zum Unkostenbeitrag von € 50,- pro Person gestellt. Bitte beachten
Sie, dass dies ausschließlich für Chorsängerinnen und Sänger, Busfahrer, einen
Dolmetscher, den Chorleiter, nicht aber für weitere Offizielle und
Begleitpersonen gilt.
Für zusätzliche Offizielle oder Begleitpersonen wird ein
Pauschalbetrag für Unterkunft und Verpflegung von 250,- Euro pro Person verrechnet.
Dieser Betrag ist spätestens am Tag nach der Anreise fällig.
Betreuung:
Die Chöre werden während des gesamten Chorwettbewerbes von
Mitgliedern des Singkreises Porcia, Spittal an der Drau, persönlich betreut.
Anmeldung:
Die Anmeldung für die Teilnahme am Chorwettbewerb 2025muss bis spätestens 31. Januar 2025 (Einlangen im
Kulturamt Spittal an der Drau) schriftlich mit dem beigeschlossenen Formular
erfolgen.
Der Anmeldung sind beizufügen :
·ein kurzer Bericht über die Entstehung des
Chores und sein bisheriges Wirken (mit beiliegendem Formular);
·ein digitales Foto des Chores in druckfähiger
Auflösung, das nicht älter als ein Jahr sein soll – (Übertragung des
uneingeschränkten Nutzungsrechtes für den Veranstalter)
·keine Tonträger
Von den bei der Anmeldung angegebenen Werken darf pro
Kategorie nachträglich nur ein Stück geändert werden. (Deadline ist der 1. Juni
2025)
Die Anmeldung ist idealerweise digital nach Ausfüllung des
Onlineformulares (LINK) zu übermitteln. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung
ausgedruckt an folgende Adresse gesendet werden:
Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Abteilung 7 – Kultur &
Stadtmarketing
Burgplatz 1
A-9800 Spittal an der Drau
Austria
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind nur gemischte Chöre.
·Der Chor darf nicht mehr als 45, muss jedoch
mindestens 16 SängerInnen haben.
·Der Chor darf nur aus Amateuren bestehen
(Dirigent bzw. Dirigentin ausgenommen).
·Die Chöre müssen in beiden Kategorien (A und B)
antreten.
·Die Auswahl für die Teilnahme der angemeldeten
Chöre erfolgt durch eine Jury.
Bedingungen für den
Bewerb Kategorie A – Kunstlied / Pflichtlied
Zu singen sind zwei (von drei) Pflichtlieder und ein zusätzliches Kurzprogramm nach
eigener Wahl, das 10 Minuten reine Singzeit nicht überschreiten darf. Beim
Kurzprogramm ist auch ein anspruchsvolles Jazz- oder Pop-Arrangement erlaubt.
Herr, nun lässest du,
OP 96, Nr. 1 – Felix
Mendelssohn-Bartholdy (1809-1847)
ISMN:9790007062514 (4:30)
Pseudea– Martin Stampfl *1984 (Text: Laura Wiesinger/Auftragswerk –
unveröffentlicht)
ACHTUNG: Zwischen Cavendish und Bartholdy kann gewählt
werden (nur eines der beiden Werke ist aufzuführen), Martin Stampfl ist
jedenfalls aufzuführen.
Die Noten des Auftragswerkes von Martin Stampfl wird mit der
Zusage zur Teilnahme Anfang Februar 2025 übersandt, die angeführten Ausgaben
der übrigen Werke sind obligatorisch und selbst zu besorgen.
Zugelassen sind nur rein vokale Darbietungen ohne Klavier!
Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Werke nach
Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik, Stilgefühl und Qualität. Die Jury
wird ihr Urteil kurz öffentlich begründen.
Zusätzlich wird der „Günther-Mittergradnegger-Preis"
vergeben, als Sonderpreis für die beste Interpretation eines zeitgenössischen
Werkes.
Bedingungen für den
Bewerb Kategorie B – Volkslied
Zu singen ist ein Kurzprogramm mit 3 bis 4
charakteristischen Volksliedern des eigenen Landes, die jedoch 10 Minuten reine
Singzeit nicht überschreiten dürfen. Davon darf ein Lied auch von einer
Kleingruppe mit mindestens 4 SängerInnen gesungen werden.
Die Lieder sollten traditionelle Volksliedsätze sein, die
die musikalischen Möglichkeiten des Chores zeigen und die Eigenart der lokalen
Landeskultur demonstrieren (Auch Einstimmigkeit ist möglich).
Komplexe Volksliedbearbeitungen sollen nur einen kleinen
Teil des Programmes abbilden.
Die Volkslieder müssen auswendig gesungen und dirigiert
werden.
Bei dieser Kategorie ist die Begleitung mit typischen
Instrumenten des Landes möglich (ausgenommen Klavier).
Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Lieder nach
Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik und Stilgefühl. Die Jury wird ihr
Urteil öffentlich kurz begründen.
Für den Volksliedbewerb ist es besonders erwünscht, dass die
Chöre in Landes- oder Nationaltrachten auftreten.
Unkostenbeitrag:
Bei einer Zusage ist von den teilnehmenden Chören ein
Unkostenbeitrag von € 50,- pro begünstigten Teilnehmer (dazu zählen
Chorleiter/in, Dolmetscher/in, Busfahrer/in und Sänger/innen - max. 50
Personen) bis 1. März 2025 zu errichten.
Die Kontoverbindung wird übermittelt. Bei späterer
selbstverschuldeter Absage wird dieser Betrag einbehalten.
Für Personen, die nicht begünstigte Teilnehmer im Sinne der
vorigen Ausführungen sind (nicht teilnehmende Begleitpersonen), ist ein
Pauschalbeitrag für Unterkunft und Vollverpflegung von € 250,- pro Person bis
1. März 2025 zu entrichten.
Für das Preisträgerkonzert (Sonntag) ist ein zusätzliches
Lied vorzubereiten.
Beim Singen unter der Linde in Millstatt (am Sonntag um 11:15
Uhr) sollten möglichst Lieder von lockerem Charakter präsentiert werden. Es ist
erwünscht, dort Lieder zu singen, die nicht aus dem Kurzprogrammes der
Kategorie B stammen.